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Wahlen

Wahlen finden bei uns alle ein bis zwei Jahre statt, da es dafür viele verschiedene Anlässe gibt. In einer repräsentativen Demokratie wie Deutschland übertragen Bürger*innen durch regelmäßige Wahlen die politische Verantwortung an diverse Vertreter*innen. Abgeordnete im Bundestag oder in den Landtagen, Mitglieder in den Gemeinde- oder Kreistagen, in den Integrationsräten oder besonderen Gremien wie dem „Ruhrparlament“, sowie die vielen Bürgermeisterinnen und Landräte erhalten auf diese Weise die Legitimation, die Interessen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen.

Ergänzend dazu kennt unser Recht auch Elemente direkter Demokratie wie Bürgerbegehren und Volksentscheide, bei denen Bürger*innen unmittelbar über politische Entscheidungen abstimmen können. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Wahlereignisse finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.

Wer sich darüber hinaus für die zahlreichen Details unseres Wahlrechts interessiert, wird beispielsweise beim Internetauftritt des Vereins „Wahlrecht.de“ schnell fündig:

https://www.wahlrecht.de/  (externer Link)

 

Die nächsten Wahltermine für Dinslaken

Bundestagswahlvoraussichtlich 23. Februar 2025
Kommunalwahl14. und ggf. 28. September 2025
Landtagswahlvoraussichtlich Frühjahr 2027

Angesichts der zeitlichen Nähe der Bundestagswahl und den beiden aufeinander folgenden Terminen der Kommunalwahl im September rechnen wir mit einem großen Bedarf an Personal. Die ordnungsgemäße Durchführung solcher Wahlen gelingt uns als Stadt nur mit der Unterstützung freiwilliger Wahlhelfer*innen!

Wenn Sie Interesse haben, selbst mitzumachen, besuchen Sie bitte unsere Infoseite zu diesem Ehrenamt:

Zur Anmeldung als Wahlhelfer*in!

 

 

Hinweise zur Wahlwerbung

Parteien, die zur Wahl Plakate aufhängen oder Infostände aufbauen möchten, benötigen hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.

 

Wahlereignisse

Europawahlen

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg (Frankreich) und Belgien (Brüssel) beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetze auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Gesetze gelten als EU-Verordnungen oder als EU-Richtlinien unmittelbar beziehungsweise mittelbar auch in Deutschland. Das Europäische Parlament bestätigt daneben die Europäische Kommission, die wie eine Regierung für die EU funktioniert.

Die Bürger*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen die Abgeordneten des Parlaments seit 1979 direkt. Rechtliche Grundlage ist Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Im Einzelnen unterscheiden sich die Gesetze zur Durchführung der Wahl von Staat zu Staat: In Deutschland gelten hierfür das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).

Demnach handelt es sich um eine reine Verhältniswahl, bei der alle Wähler*innen eine Stimme haben, die sie einer Partei geben können. Die meisten Parteien treten dafür mit einer Liste von Abgeordneten an, die bundesweit gleich ist.

Bei der Europawahl 2024 konnten in Deutschland erstmals 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Daneben dürfen auch Angehörige anderer EU-Staaten, die in Deutschland leben, hier wählen. Dafür müssen sie sich jedoch einmalig am derzeitigen Wohnort als Wähler*innen eintragen lassen. Eine weitere Besonderheit gegenüber Wahlen zum Bundestag oder Landtag ist, dass auch ziemlich kleine Parteien aus Deutschland regelmäßig einen oder zwei Sitze im Europaparlament erlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder beim Europäischen Parlament selbst.

 

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. 

Mehr Infos finden Sie hier

Landtagswahlen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.

Mehr Infos finden Sie hier

Kommunalwahlen

Informationen zum Thema Kommunalwahl finden Sie hier

Integrationswahlen

Die Stadt Dinslaken hat nach §27 der Gemeindeordnung des Landes NRW einen Integrationsrat. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten setzt sich für deren Interessen ein.
Das Gremium stellt Anträge, gibt Anregungen und macht Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen aller Kulturen. Es können Stellungnahmen zu Themen abgegeben werden, die im Stadtrat oder in einem Ausschuss besprochen werden.

Mehr Infos dazu finden Sie hier

Ruhrparlamentswahlen

Alle fünf Jahre gibt es eine Direktwahl zur Besetzung des Ruhrparlaments. 

Mehr Informationen finden Sie dazu hier. 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier. 

Volksbegehren und Volksentscheide

Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. 

Mehr Infos dazu finden Sie hier. 

 


 

Wahlbüro Dinslaken

Das Wahlbüro ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Dinslaken. Bevor Bürgerinnen und Bürger jedoch Ihre Stimme an einem Wahltag abgeben können, beginnt die Arbeit des Wahlbüros schon Monate vor dem eigentlichen Wahltermin.

 

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Wahlbüro Dinslaken
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66 888
Fax: 02064 66 11 503
E-Mail: wahlen@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken