Das Bundesmeldegesetz sieht für folgende Datenübermittlungen aus dem Melderegister ein Widerspruchs- oder Einwilligungsrecht vor:
Widerspruchsrecht:
- an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitgliedes
- an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Einwilligungsrecht:
- für Zwecke der Werbung
- für Zwecke des Adresshandels
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
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