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Inhalt

Zuwanderungsgesetz: Anmeldung für Unionsbürger (EU)

Seit Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes hat sich die Anmeldung für Unions-Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Es gilt Folgendes:

  • Unions-Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Stattdessen müssen Sie sich beim Bürger-Service melden (also nicht mehr zur Ausländerbehörde schicken!)
  • Im Bürgerbüro müssen sie eine Verfügung ausfüllen, bei der zahlreiche Lebensumstände abgefragt werden (Wohnverhältnisse, Einkommen, Erklärung, was sie in Deutschland machen wollen usw.)
  • Diese Fragebögen werden anschließend intern an die Ausländerbehörde weitergegeben.

erforderliche Voraussetzungen

  • gültiger ausländischer Pass
  • Freizügigkeitsbescheinigung, falls vorhanden

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken