Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Inland, kann nur eine Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) sein. Jede weitere Wohnung im Inland ist Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (Nebenwohnung). Besitzen Sie nur eine Wohnung im Inland, kann diese nicht als Nebenwohnung angemeldet werden. Ein Wohnsitz im Ausland wird nicht im Melderegister erfasst.
Sie können einen Zweit- bzw. Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro anmelden. Über die Anmeldung erfolgt eine automatische Meldung an den bisherigen alleinigen Wohnsitz.
Soll der Dinslakener Hauptwohnsitz wegen Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt zur Zweitwohnung umgeändert werden, wird das in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde erklärt. Die Änderung erfolgt dann ebenfalls automatisch.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt nur über den Hauptwohnsitz und ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung geben Sie bitte auch das Auszugsdatum an.
Gebühren
Gebührenfrei
erforderliche Voraussetzungen
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
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Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
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Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken
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