Am Sonntag, den 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen statt.
Mit Bekanntmachung vom 07.03.2025 hat der Wahlleiter für Dinslaken, Herr Achim Thomae, erster Beigeordneter der Stadt, die örtlichen Parteien und Wählergruppen sowie weitere Bewerber*innen zur Einreichung von Vorschlägen für die Kommunalwahl aufgefordert. Veröffentlicht ist der Aufruf im Amtsblatt der Stadt (Nummer 08, Jahrgang 2025 vom 17.03.2025).
Eingereicht werden können Vorschläge für die Wahl des Rates in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten sowie Vorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. Ausschlussfrist hierfür ist Montag, der 7. Juli 2025, 18 Uhr.
Die Wahlbezirke, in denen Bewerber*innen für einen Platz in der neuen Gemeindevertretung antreten können, sind im im Amtsblatt der Stadt (Nummer 30, Jahrgang 2024 vom 10.12.2024) bereits bekanntgemacht worden.
Zu beachten ist auch die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10.02.2025 im Ministerialblatt (MBl. NRW. 2025, Ausgabe 2025 Nr. 10, S. 333 - 362). Bestimmte Nachweispflichten entfallen für die dort aufgeführten Parteien. (externer Link)
Speziell für Wählergruppen sind im Wahlvorschlagsverfahren gegebenenfalls auch die Pflichten aus dem sogenannten Wählergruppentransparenzgesetz von Belang. Grundsätzliche Informationen hierzu gibt es beim Präsidenten des Landtags. (externer Link)
Weitere Hinweise zum Wahlvorschlagsverfahren, insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen sind als PDF-Download am Ende dieser Seite verfügbar.
Parteienmodul
Über die Teilanwendung der Integrierten Wahlanwendung (IWA) des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN), das sogenannte Parteienmodul, können die Wahlvorschläge vorab elektronisch direkt an das Wahlbüro übermittelt werden. Dieses Vorgehen ersetzt nicht die schriftliche Einreichung der unterzeichneten Wahlvorschläge bei der Wahlleitung, kann jedoch das Ausfüllen der benötigten Formblätter erleichtern.
Die Nutzung des Portals und eine frühzeitige Einreichung von Wahlvorschlägen können helfen, etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Vorschläge berühren, zu beheben.
Um Zugang zu dem browsergestützten Programm zu erhalten, ist es notwendig, dem Wahlbüro eine*n zuständige*n Ansprechpartner*in unter Angabe der folgenden Daten zu benennen:
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse (als Kennung für den zukünftigen Login)
- Info über den gewünschten Umfang der Berechtigung
(für die Wahlarten „Ratswahl“ und/oder „Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters“)
Die benannte Person erhält daraufhin vom Wahlbüro den Link zum Portal mit einem Handbuch des Herstellers und einer Anleitung für den erstmaligen Login.
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Wahlbüro Dinslaken
Zimmernummer: Telefon: 02064 66 888 Fax: 02064 66 11 503 E-Mail: wahlen@dinslaken.de |
Rathaus
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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