Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Links, Informationen und Hilfestellungen zum Thema Hochwasser und Überflutungen in Dinslaken. Die entsprechenden Ansprechpartner*innen sind im Dokument im Anhang zu finden. Am 11.01.2024 fand im Rathaus der Stadt Dinslaken eine Informationsveranstaltung für Interessierte statt. Die Dinslakener Stadtverwaltung hat die E-Mail-Adresse grundwasser@dinslaken.de eingerichtet. Dinslakener*innen können ihre Anliegen zum Thema an diese E-Mail-Adresse senden. Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema, ist derzeit leider keine individuelle Beantwortung der Anfragen möglich. Im Downloadbereich steht deshalb ein Antwortschreiben mit allgemeinen Informationen zur Verfügung. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Informationsquellen, Pegelstände und Prognosen
- Hochwasserrisiko
- Hochwassergefahrenkarten
- Hochwasserinformation - Länderübergreifendes Hochwasserportal
- Pegelstände Emscher
- Tipps zur Vorbereitung auf und Verhalten während und nach dem Hochwasser
- Hochwasserschutzfibel
- Empfehlungen bei Hochwasser des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
- Bildungsmaterial zum Thema Hochwasser
Welche Überflutungsgefahren werden unterschieden?
- Hochwasser: Nach starken Regenfällen (meist über mehrere Tage) können die Wassermengen in kleinen Gewässern um ein Vielfaches ansteigen.
- Starkregen: Starkregen und Sturzfluten sind Wetterphänomene, die unabhängig von einer Gewässernähe auftreten können. Sie sind häufig örtlich und zeitlich begrenzt. Eine Gefahr entsteht durch das abfließende Wasser in der jeweiligen Geländeform. Also kann ein Haus, das in einer Mulde oder neben einer Hanglage steht, durch große Wassermassen betroffen sein.
- Kanalrückstau: Das öffentliche Kanalnetz hat eine begrenzte Aufnahmekapazität. Der Anstieg im Kanalnetz kann dazu führen, dass das Wasser über Abflussleitungen und Hausanschlüsse ins Gebäudeinnere läuft. Hier schaffen funktionierende Rückstausysteme (im Gebäude oder auf dem Grundstück) Abhilfe. Weiter kann es vorkommen, dass der Kanal überläuft und das Wasser sich über die Straße ergießt.
- Grundwasser: Auch aus dem Untergrund kann Wasser ins Haus eindringen. Das Grundwasser fließt gewöhnlich zum Fluss hin. Bei Hochwasser in den Flüssen steigt der Grundwasserspiegel an. Die Auswirkungen auf das Gebäude können unterschiedlich sein. Zum Schutz vor dem Grundwasser werden zwei Maßnahmen unterschieden. Entweder wird das Eindringen des Wassers durch eine Gebäudeabdichtung verhindert (Weiße Wanne) oder das anstehende Grundwasser muss abgepumpt werden. Das Grundwasser steigt, trotz sinkender Pegel, teilweise auch nach einem Hochwasser noch an.
Über die Gefahren durch Grundwasser können Sie sich hier informieren.
Was kann ich bei Wasserübertritt tun?
- Es drückt Wasser aus dem Gully/Kanaldeckel. Wenden Sie sich zu den Bürozeiten an den DIN-Service unter 66682/66547. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
- Wasser steht bis zur Bordsteinkante. Hier kann ein Kanal oder ein Durchlass verstopft sein. Wenden Sie sich zu den Bürozeiten an den DIN-Service unter 66682/66547. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
- Eine Straße ist von Wasser überspült. Wenden Sie sich zu der Bürozeit an die Ordnungsbehörde unter 66219. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
- Grundwasser drückt durch die Wände. Versuchen Sie den Wassereindrang abzudichten bzw. pumpen Sie das eindringende Wasser aus den Kellerräumen ab. Achten Sie dabei auf etwaige Gefahren! Bei höheren Wasserständen ab 10 – 15 cm wenden Sie sich bitte an die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250.
- Ein Gewässer tritt über das Ufer. Wenden Sie sich bitte zu der Bürozeit an den Fachdienst Tiefbau unter 66474. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
- Wasser steht wegen Hochwasser im Keller. Die Feuerwehr stellt grundsätzlich keine Pumpen zur Verfügung, um eindringendes Wasser abzupumpen. Erst wenn das Wasser zurückgegangen ist, hilft die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Auspumpen von Kellern und sonstigen Räumen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr beginnt bei einer Wasserhöhe von ca. 10-15 cm (technisch bedingt).
- Defekte Rückschlagklappe. Wenden Sie sich an ihren Gas-Wasser-Installateur.
- Welche Gefahren drohen in einem vollgelaufenen Keller? In einem vollgelaufenen Keller können verschiedene Gefahren bestehen: So kann eine Wasserfläche unter Spannung (Gefahr von Stromschlägen) stehen, da im Keller Elektroanschlüsse sind. Weiterhin kann das stehende Wasser (im Keller) Fäkalien aus dem Abwassernetz enthalten. Auch im Keller gelagerte Gefahrstoffe, wie Lacke, Farben oder Öl, können im Wasser enthalten sein.
Falls elektrische Anlagen bedroht sind, das Wasser schnell steigt oder anderweitig Gefahren bestehen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Achtung: Unter Umständen besteht Lebensgefahr!
Was ist zu tun, wenn das Wasser zurückgeht?
- Auspumpen von Kellern und sonstigen Räumen. - Die Feuerwehr stellt grundsätzlich keine Pumpen zur Verfügung, um eindringendes Wasser abzupumpen. Erst wenn das Wasser zurückgegangen ist, hilft die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Auspumpen von Kellern und sonstigen Räumen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr beginnt bei einer Wasserhöhe von ca. 10-15 cm (technisch bedingt). Vor einem zu frühen Abpumpen muss gewarnt werden, denn durch den Druck des anstehenden Grundwassers entstehen unterschiedliche Druckverhältnisse, die zu Gebäudeschäden führen können.
- Grundwassergefahr - Kontrollieren Sie deshalb öfter Ihre Kellerräume und treffen Sie Vorsorgemaßnahmen. Auch hier gilt: Zu frühes Abpumpen des eindringenden Grundwassers kann zu Gebäudeschäden führen.
- Hochwasserbedingter Sperrmüll - Die Entsorgung ist beim DIN-Service mit der Mengenangabe anzumelden: Je nach Ereignis und der Anzahl von betroffenen Haushalten wird die Sammlung von Abfällen darauf abgestimmt.
Pressemitteilungen
Die aktuellen Pressemitteilungen der Stadt Dinslaken finden Sie hier.
05.02.2024 - In Dinslaken trifft sich die Arbeitsgruppe „Grundwasser“ Anfang Februar zu ihrer ersten Sitzung... - Gesamte Mitteilung
08.01.2024 - Gestiegenes Grundwasser: Bürgermeisterin Eislöffel lädt zu stadtteilübergreifender Informationsveranstaltung ein... - Gesamte Mitteilung
04.01.2024 - Stadt Dinslaken und Straßen.NRW pumpen Wasser an B8/Brinkstraße ab... - Gesamte Mitteilung
29.12.2023 - Wasseranstieg betrifft auch in Dinslaken viele Menschen – Bürgermeisterin Eislöffel bittet um gegenseitige Unterstützung... - Gesamte Mitteilung
Arbeitsgruppe Grundwasser
Nach intensiven Regenfällen hatte Dinslaken so wie viele andere Kommunen zum Jahreswechsel mit steigendem Grundwasser zu kämpfen. Zahlreiche Keller waren nass.
Es sollen nun Überlegungen angestellt werden, wo die genauen Ursachen liegen und wie man sich auf ähnliche Wetterereignisse in Zukunft einstellt um derartige Schäden vermeiden zu können.
Seit Anfang Februar 2024 trifft sich hierzu im Technischen Rathaus der Stadt Dinslaken die Arbeitsgruppe „Grundwasser“. An den Sitzungen nehmen Vertreter*innen der vom Grundwasseranstieg betroffenen Bürger*innen sowie Mitarbeitende von Stadtverwaltung, Lippeverband und eines beauftragten Ingenieurbüros teil.
Tagesordnung 1. Sitzung
Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
Top 1 Begrüßung
Top 2 Vorstellungsrunde
Top 3 Mitteilungen der Verwaltung
Top 4 Mitteilungen EG / LV
Top 5 Sachstand GW-Problem / Fragen / Anregungen Anwohner
Top 6 Verschiedenes
Top 7 nächster Termin
Protokoll 1. Sitzung
Fachdienst Tiefbau Dinslaken, den 8. Februar 2024
FD 5.1 bla/br
Protokoll
1. Sitzung Arbeitsgruppe Grundwasser am 06.02.2024, 15:00 Uhr
Teilnehmer:
Stadt Dinslaken: Herr Pohl
Herr Hochstrat
Herr Blankenburg
EV/LV: Herr Heimann
Herr Meyer
Herr Illigen
Ing.Büro H2P: Herr Patt
Anwohner/innen: Frau Dr. Hirsch
Herr Schwerdt
Herr Giezek
Herr Zurhorst
Herr Forni
Herr Ott
Frau Jonat
Herr Ostermann
Herr Deinert
Herr Dr. Zschech
Herr Eyrup
Herr Krebber
Nach der Begrüßung durch die Stadt Dinslaken und einer anschließenden Vorstellungsrunde wurden die bisher stadtseits veranlasste Maßnahmen dargelegt.
1. Beauftragung eines Gutachtens zur Feststellung der Ursachen für den erhöhten Grundwasserstand.
2. Derzeit wird geprüft, wie der aktuelle Pegelstand des Rotbaches auf der Homepage der Stadt Dinslaken veröffentlicht werden kann.
3. Geprüft wird auch die Möglichkeit zur Darstellung des aktuellen Grundwasserstandes (an mehreren Stellen im Dinslakener Stadtgebiet) ebenfalls auf der Homepage.
4. In der Terminierung befindet sich eine gemeinsame Begehung des Rotbaches im Stadtgebiet Voerde mit dem Kreis Wesel und dem Unterhaltungspflichtigen dort.
Über den Zustand dort und etwaige Abflusshindernisse soll in der nächsten Sitzung berichtet werden.
Anschließend erläuterte Herr Patt die Vorgehensweise zur Erstellung des Gutachtens. Dazu wurden zahlreiche Fragen und Anregungen aus der Arbeitsgruppe gestellt bzw. geäußert. So soll neben den Wasserstandsdaten und den geologischen Daten auch die Bedeutung des Kanalnetzes Berücksichtigung finden.
Herr Patt erläuterte den Untersuchungszeitraum von 1994 (= letztes Extrem-Hochwasser) bis heute, um alle nachträglichen Einflüsse zu berücksichtigen.
Schwerpunktmäßig ist der Bereich Eppinghoven Gegenstand des Gutachtens mit dem Ziel, die Ergebnisse auf das gesamte Stadtgebiet übertragen zu können. Auch private Messstellen können dabei Berücksichtigung finden.
Emschergenossenschaft und Lippeverband werden ebenfalls vorhandene Daten und Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.
Herr Meyer gab noch den Hinweis, dass bei starkem Sandeindrang durch private Grundwasserpumpen die Gefahr zur Beeinträchtigung der Gebäudestandsicherheit besteht. Gegebenenfalls sollte in solchen Fällen ein Bausachverständiger hinzugezogen werden.
Nach einer regen Diskussion sowie einem konstruktiven Austausch von unterschiedlichen Ansichten und Erwartungen endete die Sitzung gegen 16:45 Uhr.
Die nächste Sitzung findet Mitte März 2024 statt. Eine Einladung dazu erfolgt durch die Stadt Dinslaken.
Blankenburg
Fachdienstleiter
Tagesordnung 2. Sitzung
Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
Top 1 Begrüßung
Top 2 Mitteilungen der Verwaltung
Top 3 Zwischenstand Gutachtebearbeitung durch Herrn Patt
Top 4 Mitteilung / Sachstände EG / LV
Top 5 Fragen / Mitteilungen Betroffene
Top 6 Verschiedenes
Top 7 nächster Termin
Protokoll 2. Sitzung
Fachdienst Tiefbau Dinslaken, den 02. April 2024
FD 5.1 Ho
Protokoll
2. Sitzung Arbeitsgruppe Grundwasser am 20.03.2024, 15:00 Uhr
Teilnehmer:
Stadt Dinslaken: Herr Pohl
Herr Hochstrat
Herr Blankenburg
EV/LV: Herr Heimann
Herr Illigen
Ing.Büro H2P: Herr Patt
Anwohner/innen: Frau Dr. Hirsch
Herr Schwerdt
Herr Zurhorst
Herr Forni
Frau Jandt
Herr Ostermann
Herr Deinert
Herr Dr. Zschech
Herr Yildiz
Herr Otte
Nach der Begrüßung wurde zunächst der Sachstand seitens der Stadt Dinslaken präsentiert.
- Am 05.03.2024 fand eine, von der UWB des Kreises Wesel initiierten Begehung des Rotbaches im Wohnungswald (Voerder Stadtgebiet) mit Vertretern vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der Stadt Voerde und der Stadt Dinslaken statt.
Es wurde festgestellt, dass der Rotbach in dem Abschnitt naturnahe, gewässertypische Strukturen aufweist.
Es war erkennbar, dass der Rotbach einen weitestgehend konstanten Wasserspiegel aufwies und nicht durch natürliche Abflusshindernisse aufgestaut wurde. Es wurde daher davon abgesehen großflächig Bäume und Totholz zu entnehmen. Lediglich an drei Stellen sollen Abflusshindernisse entfernt werden, um der Gefahr vorzubeugen, dass der Gewässerquerschnitt vollständig verlegt wird.
Es ist noch durch den Kreis Wesel und der Stadt Voerde zu klären, wem die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt.
Weiterhin soll ein vorgefundener Gewässerpegel eingemessen werden.
- Von betroffenen Anwohnern wurde immer wieder als Maßnahme zur Senkung des Wasserspiegels im Rotbach ein Ableitungskanal zum Lohberger Entwässerungsgraben gefordert. Es wurden daher überschlägig die Dimensionen, Tiefenlage mit nötigem Pumpwerk und die daraus resultierenden geschätzten Baukosten von mindestens 3,5 Mio. € dargestellt.
Die Erkenntnis daraus ist, dass abgesehen von der Genehmigungsfähigkeit, eine solche Maßnahme wegen der hohen Kosten nicht ohne ein abschließend vorliegendes Gutachten durchgeführt werden kann.
- Die Stadt Dinslaken wird an fünf bis sieben Stellen, verteilt im Stadtgebiet, eigene Grundwassermessstellen errichten und die mittels Datenlogger erfassten Werte auf der Homepage veröffentlichen. Weiterhin wird auch der Rotbachpegel an der Marktstraße auf der Homepage dargestellt.
- Der Zuleitungskanal zum Regenwasserpumpwerk wurde vom DIN-Service befahren, da mögliche Undichtigkeiten als eine Ursache für den hohen Grundwasserstand vermutet wurden. Die Befahrung zeigt, dass die Kanalisation dicht ist. Zum anderen liegt sie unterhalb des Grundwasserspiegels, sodass durch Undichtigkeiten höchstens infiltriertes Grundwasser abgeleitet würde.
- Wie der Presse zu entnehmen war, bemüht sich die Stadt Dinslaken darum, dass die extrem hohen Grundwasserstände vom Land NRW als Naturkatastrophe anerkannt werden und somit Zahlungen des Landes gemäß der Soforthilferichtlinie an die Betroffenen geleistet werden können.
- Aufgrund der vielen Anfragen seitens der Bevölkerung können diese leider nicht mehr individuell beantwortet werden. Es wurde ein allgemeines Antwortschreiben verfasst und auf der Homepage veröffentlicht.
Anschließend erläuterte Herr Patt den Sachstand zum Gutachten, präsentierte einige erhaltene Daten im Überblick und erläuterte welche Daten noch benötigt werden. Als Zeitschiene für die Fertigstellung des Gutachtens sind im Moment mindestens zwei bis drei Monate veranschlagt.
Die Grundstücke der aktuell betroffenen Anlieger sollen in einen Lageplan erfasst werden.
Außerdem soll vergleichsweise ein Plan mit den betroffenen Immobilien der Ereignisse von 1993 erstellt werden, soweit diese noch ermittelbar sind. Damals wurden ebenfalls sehr hohe Grundwasserstände gemessen.
Nach einer regen Diskussion sowie einem konstruktiven Austausch zu den vorgetragenen Punkten endete die Sitzung gegen 17:30 Uhr.
Die nächste Sitzung findet Mitte Mai 2024 statt. Eine Einladung dazu erfolgt durch die Stadt Dinslaken.
Blankenburg
Fachdienstleiter
Tagesordnung 3. Sitzung
Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
Top 1 Begrüßung
Top 2 Mitteilung / Sachstände EG / LV
Top 3 Mitteilungen der Verwaltung
Top 4 Sachstand Gutachten Patt
Top 5 Fragen / Mitteilungen Betroffene
Top 6 Verschiedenes
Top 7 nächster Termin
Protokoll 3. Sitzung
Fachdienst Tiefbau Dinslaken, den 17. Mai 2024
FD 5.1 Ho
Protokoll
3. Sitzung Arbeitsgruppe Grundwasser am 14.05.2024, 15:00 Uhr
Teilnehmer:
Stadt Dinslaken: Herr Pohl
Herr Hochstrat
Herr Blankenburg
EEV/LV: Herr Heimann
Herr Meyer
Herr Illigen
Taberg Ingenieure Frau Schüngel
Ing.Büro H2P: Herr Patt
Anwohner/innen: Herr Schwerdt
Herr Forni
Herr Jandt
Herr Deinert
Herr Dr. Zschech
Herr Yildiz
Herr Ott
Nach der Begrüßung wurde zunächst eine Untersuchung der Grundwassersituation im Umfeld der Emschermündung für den Zeitraum 2023/24 durch das Büro Taberg Ingenieure präsentiert.
Das Büro begleitet den Umbau der Emschermündung fachgutachterlich im Hinblick auf die geotechnische Beweissicherung.
Die Untersuchung kommt zu der abschließenden Beurteilung, dass die Grundwasserhochstände im Bereich Eppinghoven nicht im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Emschermündung bzw. der Öffnung des Rheindeiches stehen. Bereits vor dem Umbau wurden in dem Bereich Grundwasserhöchststände gemessen und es gab Perioden, in denen Grundwasser über längere Zeiträume sehr hoch stand und keine Grundwassertiefstände gemessen wurden.
Die hohen Grundwasserstände im Jahr 2023 sind auf die außergewöhnlichen und überdurchschnittlich hohen Niederschlagsmengen, die damit einhergehende hohe Grundwasserneubildung und die hohen Pegelstände des Rheins im Jahr 2023 zurückzuführen.
Anschließend wurde der Sachstand seitens der Stadt Dinslaken vorgetragen:
- Als Ergänzung der am 05.03.2024 von der UWB des Kreises Wesel initiierten Begehung des Rotbaches im Wohnungswald (Voerder Stadtgebiet) mit Vertretern vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der Stadt Voerde und der Stadt Dinslaken (siehe Protokoll der 2. Sitzung) eruierte der Kreis Wesel die Auswirkungen einer kompletten Öffnung der Wehranlage bei Haus Wohnung auf den Wasserstand im Rotbach. Dabei wurde festgestellt, das im Bereich Eppinkstraße keine Pegelveränderungen mehr zu erkennen waren.
- Wie angekündigt werden durch die Stadt Dinslaken sieben Grundwassermessstellen, verteilt im Stadtgebiet, errichtet. Die Aufträge dazu sind erteilt. Die mittels Datenlogger erfassten Werte werden in etwa drei Monaten auf der Homepage zur Verfügung stehen.
- Nachdem die Vorgehensweise für den angekündigten Antrag zur Anerkennung der extrem hohen Grundwasserstände als Naturkatastrophe durch das Land NRW in Erfahrung gebracht wurde, hat die Stadt Dinslaken diesen entsprechend den Erfordernissen auf dem Behördendienstweg gestellt.
- Im Rahmen der geplanten Renaturierung des Rotbaches wird im Bereich Eppinghoven ein Retentionsraum mit einem Volumen von ca. 1.800 m³ errichtet. Dieser wird als Ausgleichsmaßnahme für die Einwirkungen von Niederschlagseinleitungen benötigt. Es handelt sich um eine Maßnahme um die Erlaubnisfähigkeit für die Regenwassereinleitungen herzustellen. Hierzu wurde erläutert, dass der Retentionsraum mittels einer Tonschicht abgedichtet wird und er daher zu keiner zusätzlichen Exfiltration des Gewässers beiträgt.
- Bereits in Jahren 1994 und 1995 kam es schon einmal zu hohen Grundwasserständen in Eppinghoven und Bruch. Auch damals bildete sich eine Interessengemeinschaft der Betroffenen, es wurde Ursachenforschung betrieben und ein Runder Tisch einberufen.
In einem Schreiben der Bezirksregierung wurde die dauerhafte Absenkung der Grundwasserspiegels abgelehnt und lediglich die zeitlich und örtlich begrenzt Absenkung zur Sanierung betroffener Gebäude als genehmigungsfähig erachtet.
Angesichts der damaligen Erfahrungen wird seitdem in Bebauungsplänen und in Baugenehmigung der Stadt Dinslaken darauf hingewiesen, dass bei der Planung und Errichtung von Gebäuden der höchste Grundwasserstand zu ermitteln und zu beachten ist.
Anschließend erläuterte Herr Patt den Sachstand seines Gutachtens anhand der aktuellen Niederschlagsdaten und denen von 1993 und 1994, sowie den geologischen Gegebenheiten und Grundwassergleichen, die das Grundwassergefälle von Ost nach West zum Rhein hin darstellen, und eines Geländeschnitts vom Rotbach bis zum Rhein mit aktuell gemessenen Grundwasserständen.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass der hohe Grundwasserstand maßgeblich durch die außergewöhnlichen Niederschlagsmengen 2023 verursacht wurde. Diese führten zu einer übermäßigen Speisung des Grundwasserkörpers. Zusätzlichen Einfluss hatte der hohe Wasserstand im Rhein (langanhaltende HQ2- bzw. HQ1-Ereignisse), der einen Aufstau des Grundwassers über einen längeren Zeitraum hervorrief. Sowohl der Rhein als auch der Rotbach stehen im Kontakt mit dem Grundwasser.
Negative Auswirkungen durch das neue Emscherdelta waren auch in dieser Betrachtung nicht erkennbar.
Nach eingehendem Austausch zu den vorgetragenen Punkten endete die Sitzung gegen 17:30 Uhr.
Die nächste Sitzung findet Ende Juni 2024 statt. Eine Einladung dazu erfolgt durch die Stadt Dinslaken.
Hochstrat
Tagesordnung 4. Sitzung
Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
Top 1 Begrüßung
Top 2 Mitteilung / Sachstände EG / LV
Top 3 Mitteilungen der Verwaltung
Top 4 Gutachten Patt
Top 5 Fragen / Mitteilungen Betroffene
Top 6 Verschiedenes
Top 7 nächster Termin
Protokoll 4. Sitzung
Fachdienst Tiefbau Dinslaken, den 26.August 2024
FD 5.1 Ho
Protokoll
4. Sitzung Arbeitsgruppe Grundwasser am27.06.2024, 15:00 Uhr
Teilnehmer:
Stadt Dinslaken: Herr Blankenburg
Herr Hochstrat
EEV/LV: Herr Heimann
Herr Illigen
Ing.Büro H2P: Herr Patt
Anwohner/innen: Herr Forni
Herr Ott
Herr Deinert
Herr Dr. Zschech
Frau Zurhorst
Herr Giezek
Herr Yildiz
Herr Otte
Nach der Begrüßung wurden zunächst seitens der EGLV aktuelle Grundwasserstände von einigen Messstellen im Untersuchungsbereich vorgestellt, mit dem Tenor, dass sich diese weiterhin auf hohem Niveau befinden.
Anschließend wurde der Sachstand seitens der Stadt Dinslaken vorgetragen:
- Wie angekündigt werden durch die Stadt Dinslaken sieben Grundwassermessstellen, verteilt im Stadtgebiet, errichtet. Die Aufträge dazu sind erteilt. Die mittels Datenlogger erfassten Werte werden in bis zum Herbst auf der Homepage zur Verfügung stehen.
- Seitens des Ministeriums des Inneren gibt es noch keine Reaktion auf den durch die Stadt gestellten Antrag zur Anerkennung der extrem hohen Grundwasserstände als Naturkatastrophe.
In der Folge stellte Herr Patt das Ergebnis seines Gutachtens vor.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die starken und lang anhaltenden Niederschläge eine erhöhte Grundwasserströmung entstanden ist, die grundsätzlich von Nordosten Richtung Rhein verläuft. Der Einfluss von Emscher und Rhein ist zumindest für den untersuchten Zeitraum nicht maßgeblich verantwortlich für die Vernässungen in den Kellergeschossen in Eppinghoven. Auch der Einfluss des Rotbaches ist bei Hochwasser in diesem Gewässer sehr gering. Eine Beeinflussung der Wasserstände im Rotbach wäre äußerst aufwändig und hätte lediglich marginale Auswirkungen auf die betroffenen Gebäude.
Großflächige Eingriffe in den Grundwasserkörper lassen die aktuellen Gesetze leider nicht zu. Daher wird empfohlen, Maßnahmen auf den betroffenen Grundstücken mittels Brunnen oder Ringdränagen mit Einleitung des geförderten Grundwassers in die städtische Regenwasserkanalisation zu erstellen. Die Kosten für die Investition und Unterhaltung der Anlagen sind privat aufzubringen.
Seitens des Fachdienstes Tiefbau wurde zugesagt die erforderliche Änderung der Entwässerungssatzung zur Nutzung der städtischen Regenwasserkanalisation für die Ableitung der geförderten Grundwassermengen zu prüfen.
Herr Blankenburg betonte abschließend, dass Grundhochwasser nach der aktuellen Gesetzeslage nicht unter den Hochwasserbegriff fällt und somit keine kommunale Aufgabe darstellt. Letztlich ist es eine politische Frage, in wieweit der Hochwasserbegriff auch auf das Grundwasser ausgedehnt werden soll und folglich der Gesetzgeber das Wasserhaushaltsgesetz entsprechend anpasst.
Nach eingehender Diskussion zu endete die Sitzung gegen 17:30 Uhr.
Die nächste Sitzung findet im September 2024 statt. Eine Einladung dazu erfolgt durch die Stadt Dinslaken.
Hochstrat
5. Sitzung
Am 19.092024 fand die abschließende Sitzung der Arbeitsgruppe statt.
Nachdem jedes Arbeitsgruppenmitglied das Gutachten vorliegen hatte, wurden einzelne Aspekte daraus nochmals ohne neue Erkenntnisse diskutiert.
Letztlich wurde nochmals betont, dass mögliche weitergehende Maßnahmen durch die öffentliche Hand zunächst gesetzgeberisch legitimiert werden müssten und somit die politische Willensbildung hier gefordert ist.
Hinweis NINA Warn-App
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie z.B. einer Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten.
Technischer Ausgangspunkt für NINA ist das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Neben der Warnfunktion bietet die Warn-App NINA auch grundlegende Informationen und Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an.
Die Warn-App NINA ist kostenlos und in verschiedenen Sprachen verfügbar. Sie ist mit Smartphones mit Android- oder iOS-Betriebssystem kompatibel und kann über den App-Store bzw. den Google Play-Store installiert werden.