Schwerpunktkontrollen in Einzelhandel
Die Ordnungsbehörde der Stadt Dinslaken hat in den vergangenen Tagen Schwerpunktkontrollen im Einzelhandel durchgeführt. Dabei wurde die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung, insbesondere der 2G-Regelungen, kontrolliert. Unterm Strich ist festzuhalten, dass sich nahezu alle Geschäfte an die Vorgaben des Landes NRW gehalten haben. So wurde jeweils am Eingang der Geschäfte kontrolliert, dass die Kundinnen und Kunden geimpft beziehungsweise genesen waren. Auch Hinweisschilder waren gut sichtbar angebracht. Lediglich in einem einzigen Einzelhandelsgeschäft fanden beim Besuch der Ordnungsbehörde keine Einlasskontrollen statt. Dies wurde entsprechend vor Ort angemahnt und wird auch nachkontrolliert.
Pressemitteilung vom 14.12.2021