Nach § 80 des Schulgesetzes NRW sind die Kommunen zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Damit soll ein gleichmäßiges und alle Schulformen und Schulartenumfassendes Bildungsangebot in Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern sichergestellt werden.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt
- das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
- die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.
Die Schulträger sind nach § 81 Schulgesetz NRW verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
Als Träger der Dinslakener Schulen hat die Stadt die rechtliche Verpflichtung, ein umfassendes Bildungsangebot bereitzustellen, zu unterhalten und weiter zu entwicklen. Unter der Fragestellung „Welcher Schulraum muss an welchem Standort in welchem Umfang bereitgestellt und wie ausgestattet werden?“ gleicht sie in einem 5-Jahres-Rhythmus das gegenwärtige Schulangebot mit den zukünftigen Anforderungen ab.
Ziel der Schulentwicklungsplanung ist, dass die erforderlichen Gebäude und Sachmittel für ein leistungsfähiges Schulsystem zur Verfügung stehen, das Schülerinnen und Schülern möglichst optimale Lernbedingungen bietet. Über die Prognosen der zukünftigen Schülerzahlenentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt und rechtzeitig umgesetzt werden. Hierbei werden verschiedene Einzelmaßnahmen geprüft, wie zum Beispiel Veränderungen der Einzugsbereiche von Grundschulen, Errichtungen, Erweiterungen, Umbauten, Auflösungen und Verlagerungen von Schulen.
In einem Prozess mit Beteiligung von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, SchülerInnen, Trägern des offenen Ganztages, Verwaltung und Politik wird so unter Berücksichtigung von Schülerzahlprognosen, Inklusion, Betreuung, Digitalisierung sowie standortübergreifenden und standortbezogenen Sanierungs- und Neubaustrategien ein Zukunftskonzept für Dinslaken umgesetzt.
Die Schulentwicklungsplanung für die Stadt Dinslaken, als langfristige Planung für die Entwicklung der Schulen in der Stadt, wurde zuletzt im Jahr 2022/2023 fortgeschrieben. Diese Fortschreibung basiert auf den Zahlen des genannten Jahres und Prognosen bis zum Schuljahr 2027/2028.
Mit der Vorlage 1274/2023 hat die Verwaltung, unterstützt durch externe Begleitung, den Schulentwicklungsplan für die Stadt Dinslaken fortgeschrieben.
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Stadthaus
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