Für die Schöff*innen-Wahl mit der Amtszeit 2024-2028 hat die Stadt Dinslaken für das Amtsgericht Dinslaken und das Landgericht Duisburg Schöff*innen gesucht.
Für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes werden jeweils 5 Jugendhaupt- und 5 Jugendersatzschöff*innen benötigt. Für die Jugendstrafkammern des Landgerichtes Duisburg werden eine Jugendhauptschöffin und ein Jugendhauptschöffe gebraucht. Beim Jugendamt der Stadt Dinslaken sind bis zum 17. März 2023 insgesamt 47 Bewerbungen eingegangen.
Für das Schöffengericht des Amtsgerichtes werden jeweils 5 Haupt- und 5 Ersatzschöff*innen benötigt. Und für die Strafkammern des Landgerichtes Duisburg werden 12 Hauptschöff*innen gebraucht. Bei der Stadt Dinslaken sind für die Schöff*innen im allgemeinen Strafrecht bis zum 17. März insgesamt 140 Bewerbungen eingegangen.
Die Stadt bedankt sich bei allen Bewerber*innen. Die Bewerbungsphase ist nun abgeschlossen.
Pressemitteilung vom 23.03.2023