Im Wahlbüro der Stadt Dinslaken werden derzeit alle Weichen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gestellt. Ab Ende Januar erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen. Diese informieren darüber, in welchem Wahlraum gewählt werden kann und enthalten auch Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl.
Für Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag verhindert sind, bietet die Stadt mehrere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Am einfachsten geht dies über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mithilfe eines Smartphones. Außerdem steht auf der Rückseite der Benachrichtigung ein Papierformular zur Verfügung, das handschriftlich ausgefüllt werden kann. Da sich die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln bis Ende Januar noch ändern können, erfolgt der Druck der Unterlagen erst Anfang Februar. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist daher ab dem 7. Februar 2025 geplant. Das Wahlbüro bittet um Geduld bis zu diesem Zeitpunkt.
Wer bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen möchte, beispielsweise aufgrund einer geplanten Reise, kann dies über das Onlineportal der Stadt oder durch Abholung eines Papierformulars im Rathaus tun. Weitere Informationen hierzu finden sich schon jetzt auf der Homepage der Stadt.
Ab dem 7. Februar 2025 wird im Rathaus eine Sofortwahlstelle eingerichtet, um eine persönliche Stimmabgabe ohne Postweg zu ermöglichen. Die Sofortwahlstelle ist auch samstags geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Fragen beantwortet auch das Wahlbüro – telefonisch unter 02064 66 888 und per E-Mail an wahlen@dinslaken.de .