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Baulast

Tipp für den Grundstückskauf

Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte vor dem Kauf eines Grundstücks grundsätzlich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden.

Eine Baulast ist gemäß § 85 BauO NRW die freiwillige Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen für ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.
Die Löschung einer Baulast ist nur möglich, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr an der Baulast besteht.

Die Baulasten werden bei der Stadt Dinslaken beim Fachdienst Vermessung, GEO-Dienste, Liegenschaften im Baulastenverzeichnis geführt. Eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt nicht.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder eine Abschrift erhalten.

Beispiele

  • Abstandsflächenbaulast - Verpflichtung zur Übernahme einer Abstandsfläche eines fremden Gebäudes auf das eigene Grundstücke mit der Maßgabe, diese nicht für eigene Abstandsflächen in Anspruch zu nehmen und nicht mit in einer Abstandsfläche unzulässigen baulichen Anlage zu überbauen.
  • Vereinigungsbaulast - Verpflichtung, zwei oder mehrere verschiedene Grundstücke als eine baurechtliche Einheit zu betrachten.
  • Erschließungsbaulast - Verpflichtung, eine bezeichnete Fläche als Zufahrt zur Verfügung zu stellen und freizuhalten und das Befahren und Begehen und / oder die Durchführung von Leitungen auf Dauer zu dulden.
  • Stellplatzbaulast - Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen für ein anderes Grundstück zur Verfügung zu stellen

Hinweis: Für den Antrag zur Eintragung von Flächenbaulasten wie z.B. Abstandsflächen oder Erschließung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen (AVwGebO NRW) in Verbindung mit dem Gebührengesetz Nordrhein Westfalen (GebG NRW).
Eintragung einer Baulast: 50 bis 250 Euro
Löschung einer Baulast: 50 Euro
schriftliche Auskunft: 50 Euro
schriftliche Auskunft, dass keine Baulast besteht: 30 Euro

Eine schriftliche Auskunft kann formlos per E-Mail über vermessung@dinslaken.de beantragt werden.
Dazu sind neben den Kontaktdaten folgende Angaben erforderlich: Gemarkung, Flur, Flurstück(e), ggf. Straße und Hausnummer

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Hermann Schroer
Zimmernummer: 171
Telefon: 02064 66-346
Fax: 02064 6611-346
E-Mail: vermessung@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken