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Lageplan

Der Lageplan ist nicht zu verwechseln mit dem Flurkartenauszug.

Beim Lageplan ist i.d.R. der "amtliche Lageplan" nach der BauPrüfVO gemeint.
Dieser ist erforderlich bei Anträgen auf

  • Grundstücksteilung
  • Baulasteintragung (Flächenbaulast wie z.B. Abstandfläche, Erschließung usw.)
  • Baugenehmigung, wenn Grundstücksgrenzen im Kataster nicht festgestellt sind (z.B. auch bei noch nicht geteilten Grundstücken) oder Flächenbaulasten eingetragen sind.

Der amtliche Lageplan darf nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*innen oder einem Katasteramt angefertigt werden.

Ein Verzeichnis der ÖbVI finden Sie auf der Seite Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure BDVI unter dem Stichwort "Mitglieder".