Der Lageplan ist nicht zu verwechseln mit dem Flurkartenauszug.
Beim Lageplan ist i.d.R. der "amtliche Lageplan" nach der BauPrüfVO gemeint.
Dieser ist erforderlich bei Anträgen auf
- Grundstücksteilung
- Baulasteintragung (Flächenbaulast wie z.B. Abstandfläche, Erschließung usw.)
- Baugenehmigung, wenn Grundstücksgrenzen im Kataster nicht festgestellt sind (z.B. auch bei noch nicht geteilten Grundstücken) oder Flächenbaulasten eingetragen sind.
Der amtliche Lageplan darf nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*innen oder einem Katasteramt angefertigt werden.
Ein Verzeichnis der ÖbVI finden Sie auf der Seite Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure BDVI unter dem Stichwort "Mitglieder".