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Gebäudeeinmessung

Der Nachweis des gesamten Gebäudebestandes ist für die Verwaltung und die Stadt- und Landesplanung von Bedeutung. Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW sind alle Gebäude einmessungspflichtig und im Liegenschaftskataster darzustellen. Die Zuständigkeit dafür liegt für das Gebiet der Stadt Dinslaken beim Fachbereich "Vermessung und Kataster" des Kreises Wesel.

Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Wesel.

Besonderheiten

Tipp für den Kauf eines bebauten Grundstückes:
Vor dem Erwerb eines bebauten Grundstückes sollte überprüft werden, ob das Gebäude in der Katasterkarte korrekt dargestellt ist. Denn für die ordnungsgemäße Einmessung ist der jeweilige Eigentümer bzw. die jeweilige Eigentümerin zuständig.

Informationen über Einsicht in das Kataster erhalten sie unter dem Stichwort Liegenschaftskarte.

Ansprechpartner*innen

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