Gerne vereinbaren wir zur Besprechung Ihrer individuellen Heiratsangelegenheit einen persönlichen Termin.
Namensänderungen beantragen
Gemeinsamer Name in der Ehe
Sie sind bereits einige Tage/Monate/Jahre verheiratet, haben bisher aber keinen gemeinsamen Namen und wollen dies nun ändern? Sie können als Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen; dies ist an keine Frist gebunden. Zum Ehenamen können Sie Ihre jeweiligen Geburtsnamen bestimmen oder auch Ihren jeweils aktuellen Namen, z.B. den Namen aus einer Vorehe. Sie müssen die Ehenamenserklärung allerdings gemeinsam abgeben, und zwar gegenüber dem Standesbeamten.
An Unterlagen brauchen Sie auf jeden Fall:
- Ihre Ausweise
- Ihre Eheurkunde
Da es sich hierbei um eine ganz allgemeine Information handelt, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen. Und da es keine bundeseinheitlichen Gebührensätze mehr gibt, klären Sie vor dem Besuch im Standesamt auch gleich, welche Kosten auf Sie zukommen.
Wiederannahme eines früheren Namens
Sie sind nicht mehr verheiratet und möchten nun einen früheren Namen wieder annehmen? Die entsprechende Erklärung kann ganz einfach bei dem Standesamt abgegeben werden, in dessen Bezirk Sie wohnen. Damit die Erklärung wirksam wird, wird sie dann an das Standesamt geschickt werden, bei dem Sie damals geheiratet haben. Natürlich können Sie diese Erklärung auch bei dem Standesamt abgeben, an dem Sie geheiratet haben. Dort wird es sofort wirksam.
Sie können, falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, Ihren Geburtsnamen wieder annehmen oder den Namen, den Sie geführt haben, als Sie Ihren Ehenamen bestimmt haben.
Damit die Erklärung aufgenommen werden kann, müssen Sie einige Dokumente mitbringen, dazu gehören auf jeden Fall:
- Ihren Ausweis
- Die Eheurkunde
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde Ihres vorverstorbenen Ehegatten
Es handelt sich bei dieser Seite um eine sehr allgemein gehaltene Information. Welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Standesamt, ebenso wie die Frage, welche Gebühren auf Sie zukommen.
Namensführung für Spätaussiedler
Sie sind Spätaussiedler oder Vertriebener und wollen nun Ihren Namen in der richtigen Schreibweise eintragen lassen?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Ihres Wohnortes, dort können Sie eine Erklärung gem. § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes abgeben.
Sie müssen einige Dokumente mitbringen, dazu gehören auf jeden Fall:
- Ihr Ausweis
- Der Nachweis über Ihren Status als Spätaussiedler oder Vertriebener (Registrierschein u. Vertriebenenausweis)
- Ihre Geburtsurkunde (mit Übersetzung)
- Wenn Sie verheiratet sind, Ihre Heiratsurkunde (mit Übersetzung)
Es handelt sich hierbei um eine ganz allgemeine Information, die nicht alle Fälle erfassen kann. Nehmen Sie daher auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem zuständigen Standesamt auf, um zu klären, welche Dokumente Sie ganz individuell benötigen und ob ggf. Gebühren zu entrichten sind.
Angleichung Ihres ausländischen Namens
Sie führen Ihren Namen in einer Struktur, die im deutschen Recht unbekannt ist und wollen diesen nun dem deutschen Recht angleichen?
Eine solche „Angleichungserklärung“ können Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnortes abgeben, allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, dazu gehören auf jeden Fall:
- Sie müssen Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben
- Sie unterstehen nun dem deutschen Recht, weil Sie z.B. eingebürgert worden sind
- Die Struktur Ihrer Namen entspricht nicht der Struktur des deutschen Rechts, sie führen z.B. eine Namenskette, einen einzelnen Eigennamen, einen Vatersnamen, einen Zwischennamen, einen Mittelnamen o.ä.
Sie müssen auch einige Dokumente mitbringen, dazu gehören auf jeden Fall:
- Ihr Ausweis
- Ihre Geburtsurkunde (mit Übersetzung)
- Ggf. Ihre Heiratsurkunde (mit Übersetzung)
Welche Unterlagen Sie jedoch ganz individuell brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Historie ab. Eine allgemeingültige Liste gibt es leider nicht. Bei dieser Seite handelt es sich um eine ganz allgemeine Information. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen sich bitte ganz persönlich beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie lange das Verfahren evtl. dauern kann und welche Gebühren auf Sie zukommen.
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Lavinia Ehrhardt
Zimmernummer: 002 Telefon: 02064 66-330 Fax: 02064 6611-330 E-Mail: lavinia.ehrhardt@dinslaken.de |
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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Melanie Büttner
Zimmernummer: 003 Telefon: 02064 66-331 Fax: 02064 6611-331 E-Mail: melanie.buettner@dinslaken.de |
Rathaus
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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Kirsten Hürtgen
Zimmernummer: 006 Telefon: 02064 66-757 Fax: 02064 6611-757 E-Mail: kirsten.huertgen@dinslaken.de |
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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