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Sozialhilfe

Zu den wichtigsten Aufgaben des Geschäftsbereichs Jugend und Soziales gehört es, Sozialhilfe zu leisten und damit den Personen, die ohne ausreichende finanzielle Mittel sind, ein Leben zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe erhält allerdings nicht, wer sich selbst helfen kann, z. B. durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, oder wer die Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (Arbeitsagentur, Jobcenter Dinslaken, Rentenversicherung usw.) erhält.

Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die sonstigen Hilfen in besonderen Lebenslagen.


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