Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
- öffentliche Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
- Sex- und Erotikmessen
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
(als Spielapparate gelten auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden)
Steuersätze für Spielapparate je angefangener Kalendermonat ab 01.04.2016
Klassifizierung der Automaten | in Spielhallen | in Gaststätten und sonstigen Räumen |
mit Gewinnmöglichkeit | 19 v. H. des Einspielerergebnisses | 10 v. H. des Einspielerergebnisses |
ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat | 39,00 Euro | 28,00 Euro |
Automaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, je Apparat | 500,00 Euro | 500,00 Euro |
Steuersätze für weitere Veranstaltungen
- wenn ein Eintrittspreis erhoben wird: 22 v. H. des Eintrittspreises oder Entgelts
- wenn kein Eintrittspreis erhoben wird: 1,00 Euro je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche; zuzüglich Aufschlag für Veranstaltungen nach 1.00 Uhr nachts
Bitte beachten Sie: Veranstaltungen sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen.
Mit Ausfüllen des unten angehängten Online-Formulars "Einzugsermächtigung Lastschriftmandat" können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Lastschriftverfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden, weiterführenden Links zur Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnis und Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten.
Zentrale E-Mail-Adresse
vergnuegungssteuer@dinslaken.de
erforderliche Formulare
Downloads
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Claudia Pifkowski
Zimmernummer: 228 Telefon: 02064 66-313 Fax: 02064 6611-313 E-Mail: claudia.pifkowski@dinslaken.de |
Rathaus
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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