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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird erhoben für

  • öffentliche Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
  • Sex- und Erotikmessen
  • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
    (als Spielapparate gelten auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden)

Steuersätze für Spielapparate je angefangener Kalendermonat ab 01.04.2016

Klassifizierung der Automaten in Spielhallen in Gaststätten und sonstigen Räumen
mit Gewinnmöglichkeit 19 v. H. des Einspielerergebnisses 10 v. H. des Einspielerergebnisses
ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat 39,00 Euro 28,00 Euro
Automaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, je Apparat 500,00 Euro 500,00 Euro

Steuersätze für weitere Veranstaltungen

  • wenn ein Eintrittspreis erhoben wird: 22 v. H. des Eintrittspreises oder Entgelts
  • wenn kein Eintrittspreis erhoben wird: 1,00 Euro je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche; zuzüglich Aufschlag für Veranstaltungen nach 1.00 Uhr nachts

Bitte beachten Sie: Veranstaltungen sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen.

Mit Ausfüllen des unten angehängten Online-Formulars "Einzugsermächtigung Lastschriftmandat" können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Lastschriftverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden, weiterführenden Links zur Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnis und Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten.

Zentrale E-Mail-Adresse

vergnuegungssteuer@dinslaken.de

 

                 


erforderliche Formulare


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Claudia Pifkowski
Zimmernummer: 228
Telefon: 02064 66-313
Fax: 02064 6611-313
E-Mail: claudia.pifkowski@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken