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Einzelhandelskonzept

Fortgeschriebenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Dinslaken
 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dinslaken stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Es ist eine für die Verwaltung verbindliche und unverzichtbare Grundlage für die strategische Planung und Steuerung des Einzelhandels und kommt insbesondere bei der Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben zum Einsatz. Das Konzept bildet eine belastbare Grundlage für Einzelhandelsregelungen in der Bauleitplanung und bietet Einzelhändlern die nötige Rechtssicherheit für Investitions- und Standortentscheidungen.

Basis des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bildet eine vollständige Bestandsaufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet differenziert nach Lagen, Verkehrsflächen, Sortimenten und Umsätzen aus September 2022 (siehe Kapitel 4). Die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen wurden vom beauftragten Gutachterbüro (Stadt + Handel Beckmann & Föhrer Stadtplaner GmbH aus Dortmund) analysiert. Darauf aufbauend wurden Perspektiven für die zukünftige Einzelhandelssituation in Dinslaken entwickelt (siehe Kapitel 5). Die zentralen Versorgungsbereiche (ZVB), bestehend aus der Innenstadt, dem Hiesfelder Ortsteilzentrum sowie dem Nahversorgungszentrum Augustastraße, sollen gestärkt und weiterentwickelt werden (siehe Kapitel 6.1). In den ZVB und hier vorrangig in der Innenstadt soll der Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten stattfinden. Die Definition der verschiedenen Sortimente erfolgt in der Dinslakener Sortimentsliste (siehe Kapitel 7). Eine ausreichende Grundversorgung soll durch ein funktionierendes Netz von Nahversorgungsstandorten in den Wohngebieten gesichert werden (siehe Kapitel 6.2). Darüber hinaus sieht das Konzept vor, den sogenannten nicht zentrenrelevanten Handel, wie z.B. Bau-, Fahrrad-, Garten- oder Tierfuttermärkte als Ergänzung des Innenstadtangebots auf die vorhandenen Standorte insbesondere im Gewerbegebiet Mitte zu konzentrieren (siehe Kapitel 6.3). Zur Erreichung der Ziele wurden Steuerungsleitsätze zur Einzelhandelsansiedelung in Dinslaken entwickelt (siehe Kapitel 8).

Der Stadtrat hat das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken am 08.10.2024 beschlossen (siehe Vorlage 1528/2024).

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Einzelhandelskonzept Dinslaken Fortschreibung 2024

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