Inhalt

Informationen für Eltern und Schulen

Sonderpädagogische Förderung

Es gibt Kinder, die in ihrer persönlichen und ihrer Lern- und Leistungsentwicklung erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen, so dass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können.

Sonderpädagogische Förderung ist die notwenige Ergänzung der allgemeinen Förderung. Sie dient der Unterstützung und Begleitung des Kindes in der Entwicklung seiner Fähigkeiten und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, kann auf Antrag der Eltern ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den Förderort eingeleitet wird. Nur in Ausnahmefällen kann die Schule den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen.

Über den Ausgang des Verfahrens entscheidet die zuständige Schulaufsicht. Grundlage dieser Entscheidung ist ein sonderpädagogisches Gutachten, das in einem gemeinsamen Verfahren durch eine sonderpädagogische Lehrkraft sowie eine allgemeine Lehrkraft der Schule erstellt wird. Die Eltern erhalten während der Erstellung des Gutachtens Gelegenheit, sich zu der von der Schulaufsicht beabsichtigten Entscheidung zu äußern.

AO-SF - Verfahren

In Kooperation mit Schule, Sonderpädagogen, Ärzten, Gutachtern, Schulaufsicht und vor allem - den Eltern – wird im „AO-SF - Verfahren“ ermittelt, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und welche Unterstützung das Kind braucht.

AO-SF steht für „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“. Das Verfahren wird auf Antrag der Eltern eröffnet. 

Sofern der Verdacht besteht, dass ein Kind über einen besonderen Förderbedarf verfügt, hilft eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Erziehern, Lehrpersonal und Schulverwaltung, um eine bestmögliche Förderung des Kindes zu gewährleisten. Eltern erhalten bei Bedarf Beratung bei der Wahl der geeigneten Schulform für ihr Kind. Die Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen an allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion (Gemeinsames Lernen) soll zum Regelfall werden, die Inklusionsquote wird kontinuierlich ausgebaut. Der Unterricht an Förderschulen soll auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben.

Ein AO-SF - Gutachten ist unter anderem Voraussetzung für einen Anspruch auf Versorgung des Kindes mit diversen Hilfsmitteln. Hier können schnell hohe Kosten entstehen, die andernfalls nicht von Krankenkassen oder Sozialhilfeträgern übernommen werden. Die frühzeitige Mitwirkung der Eltern ist daher unbedingt erforderlich, um dem Kind den Schulalltag zu erleichtern.

Förderschwerpunkte

Kinder mit besonderem Förderbedarf haben ganz individuelle Förderbedürfnisse in der Erziehung und im Unterricht. Ihre pädagogische Förderung erfolgt nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren der folgenden Förderschwerpunkte:

  • körperliche und motorische Entwicklung (KM)
  • Hören und Kommunikation (HK)
  • Sehen (SE)
  • geistige Entwicklung (GG)
  • Sprache (SQ)
  • emotionale und soziale Entwicklung (ES)
  • Lernen (LE)

Die Beeinträchtigung kann auch „übergreifend“ oder “unbestimmt“ sein. Der Förderschwerpunkt Autismus steht zum Beispiel immer mit einem anderen Förderschwerpunkt in Verbindung. Kinder mit Lern-, Verhaltens- und Sprachproblemen bilden mit etwa 70 Prozent die statistisch größte Gruppe unter den Schülern mit besonderem Förderbedarf.  

Gemeinsamer Unterricht - Gemeinsames Lernen

Inklusion im Schulalltag findet als Gemeinsamer Unterricht (GU) oder Gemeinsames Lernen (GL) statt und soll Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen, zusammen mit Kindern ohne Förderbedarf die wohnortnahe Regelschule zu besuchen. Alle Schülerinnen und Schüler, die am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, sollen durch diese Form des Unterrichts erweiterte soziale Lernerfahrungen machen. Gemeinsamer Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent organisiert werden:

  • Zielgleich geförderte Kinder

Kann ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Bildungsziel der Grundschule oder einer Schule im Sekundarbereich I erreichen, so wird es nach den Richtlinien und Lehrplänen für die jeweilige Schulform unterrichtet. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt dann zielgleich. Dies ist bei den Förderschwerpunkten Sehen (SE), Hören und Kommunikation (HK), körperlich-motorische Entwicklung (KM), Sprache (SQ) und emotional-soziale Entwicklung (ES) in der Regel der Fall.

  • Zieldifferent geförderte Kinder

Wird es nach dem Bildungsziel einer Schule für geistig Behinderte oder einer Schule für Lernbehinderte unterrichtet, so erfolgt die Förderung im Gemeinsamen Unterricht anhand der Richtlinien und Lehrpläne dieser Schulformen. Die Förderung erfolgt dann zieldifferent. Dies ist bei der Förderschwerpunkten Lesen (LE) und Geistige Entwicklung (GG) der Fall.

Förderorte

Sonderpädagogische Förderung kann sowohl in der allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen als auch in der Förderschule erfolgen.

Aufgrund des 9. Schulrechtänderungsgesetzes besteht ab dem 01.08.2014 für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ein Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Regelschule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens. Der Rechtsanspruch bezieht sich dabei nicht auf eine konkrete Schule.

Schwerpunktschulen

Für die verhältnismäßig kleinere Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten außerhalb der Lern- und Entwicklungsstörungen können die nötigen Voraussetzungen nicht an allen Regelschulen sofort geschaffen werden.

Schulträger können daher mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde Regelschulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt.

  • Schwerpunktschulen in Dinslaken im Primarbereich:

Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt KM (körperliche und motorische Entwicklung) ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die GGS Hühnerheide.Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt GG (geistige Entwicklung) ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die GGS Moltkeschule.Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt GG (geistige Entwicklung) ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die GGS Hagenschule.

  • Schwerpunktschulen in Dinslaken im Sekundarbereich:

Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt KM (körperliche und motorische Entwicklung) ist ab dem Schuljahr 2015/2016 das Otto-Hahn-Gymnasium.Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt KM (körperliche und motorische Entwicklung) ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die Sekundarschule.Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt GG (geistige Entwicklung) ist für das Schuljahr 2015/2016 (auf Probe) das Otto-Hahn-Gymnasium.

 

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Inklusion wenden Sie sich bitte an Herr Dellert.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Tim Dellert
Zimmernummer: 410
Telefon: 02064 / 66-773
Fax:
E-Mail: Tim.Dellert@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken