Informationen:
Das Standesamt stellt verschiedene Urkunden über Personenstandsangelegenheiten aus:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person in Dinslaken geboren ist, die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen hat oder verstorben ist.
Wie kann ich eine Urkunde erhalten?
Am einfachsten funktioniert die Urkundenbeantragung ganz bequem über unser Urkundenportal.
Alternativ können Sie die Urkunden auch schriftlich oder persönlich (ohne Termin zu den u.g. Öffnungszeiten, ansonsten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) beantragen.
Sie können auch eine Person bevollmächtigen, welche die gewünschte Urkunde für Sie beantragt oder abholt. Die bevollmächtigte Person muss eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und eine Kopie des Personalausweises der Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, vorlegen. Weiterhin muss die bevollmächtigte Person sich selbst ausweisen können.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass und ggf. eine Vollmacht
Gebühren
- 15 Euro 1. Urkunde
- 7,50 Euro jede weitere gleiche Urkunde in einem Arbeitsgang
- für Rentenversicherung gebührenfrei
Wichtiger Hinweis:
Die Internetseiten „standesamt24.de“, „standesamt.com“ oder ähnliche sind keine offiziellen Seiten der Stadt Dinslaken. Beachten Sie daher, dass Bestellungen, die über diese Plattformen beauftragt werden, neben den gesetzlichen Verwaltungsgebühren zusätzliche Kosten zu Gunsten der jeweiligen Seitenbetreiber verursachen.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Freitag 9 - 12 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Die Rufnummer lautet 02064/66255.
Downloads
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Urkundenstelle Dinslaken
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-255 Fax: E-Mail: urkundenstelle@dinslaken.de |
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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