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Benutzung

Besucherinformationen

Das Stadtarchiv befindet sich in der Altstadt von Dinslaken am Elmar-Sierp-Platz 1, direkt gegenüber dem Museum Voswinckelshof.

Öffnungszeiten:
Dienstags und mittwochs von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr nach telefonischer Anmeldung unter 02064 / 66-729 oder per E-Mail an
stadtarchiv@dinslaken.de

Parkplätze: Elmar-Sierp-Platz, Anmeldung über Klingelknopf an der Schranke

Besucherraum vom Stadtarchiev

Benutzung

Das Stadtarchiv Dinslaken ist ein öffentliches, allgemein zugängliches Archiv. Die Benutzung ist kostenfrei. Eine formlose schriftliche Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch ist erforderlich. Im Lesesaal befinden sich mehrere Arbeitsplätze. Die MitarbeiterInnen des Stadtarchivs stehen den Benutzern und Benutzerinnen beratend zur Seite und unterstützen bei der Recherche. Um das wertvolle Archivgut zu schützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und schutzwürdige Belange der Stadt Dinslaken zu wahren, sind die Bestimmungen der Benutzerordnung zu beachten (siehe Download).

Einmal im Jahr und oder bei einer Änderung des Recherchethemas ist ein Benutzungsantrag zu stellen (kann direkt beim Besuch ausgefüllt werden). Die Benutzung beschränkt sich auf den im Antrag angegebenen Zweck. Die Archivalien müssen vor der Einsicht im Leseraum durch den Benutzer bestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass die Archivalien unmittelbar vorgelegt werden können, deshalb empfiehlt sich eine Vorbestellung.

Eine Ausleihe der Unterlagen ist nicht möglich. Beim Umgang mit den Unterlagen ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Sollte der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet sein, kann keine Vorlage erfolgen. Akten jüngeren Datums, insbesondere personenbezogene Unterlagen, unterliegen einer Sperrfrist. Zu beachten ist, dass von jeder veröffentlichten Arbeit, aber auch von unveröffentlichten Arbeiten, die wesentlich auf der Benutzung von Quellen des Archivs beruhen, ein Belegexemplar abzuliefern ist.

Recherchen

Es besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlichen Auftrag Recherchen in Auftrag zu geben. Abhängig vom Aufwand sind die Recherchen entgeltpflichtig, insbesondere wenn sie im nichtöffentlichen Interesse erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung (siehe Download).

Reproduktionen und Veröffentlichungen

Reproduktionen können kostenpflichtig über das Archiv angefertigt werden. Die Bestimmungen der Gebührenordnung werden dabei angewandt. Wenn die Reproduktionen für eine Veröffentlichung bestimmt sind, ist vorher eine Genehmigung einzuholen.


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